Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen (AOK, BEK, BKK, DAK, IKK, usw.)übernehmen grundsätzlich die Kosten für Behandlungen, die im Heilmittelkatalog aufgeführt sind. Der Versicherte muss allerdings pauschal je Verordnung (Rezeptformular)10 Euro + einen sogenannten "Versichertenanteil" von 10% selbst bezahlen. Diese "Gebühren" müssen wir in voller Höhe an die Krankenkassen abgeben. Unter bestimmten Voraussetzungen, die individuell bei der Krankenkasse erfragt werden sollten, kann man sich von der Zuzahlung befreien lassen.

Die Heilmittelrichtlinien gelten seit 1. Juli 2001 und sind verbindlich für Ärzte, Therapeuten und gesetzliche Krankenkassen. Ein wichtiger Bestandteil dieser Richtlinien ist der Heilmittelkatalog in der Fassung vom 01. Juli 2004. Genaue Einzelheiten können unter www.heilmittelkatalog.de/physio erfragt werden.

Der Heilmittelkatalog enthält alle verordnungsfähige Therapien, die von den Krankenkassen anerkannt sind. In einem weiteren Katalog befinden sich die Heilmittel, die von den Krankenkassen nicht anerkannt werden und der sogenannten "persönlichen Lebensführung" zugeordnet werden.