Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen (AOK, BEK, BKK, DAK, IKK, usw.)übernehmen
grundsätzlich die Kosten für Behandlungen, die im Heilmittelkatalog aufgeführt
sind. Der Versicherte muss allerdings pauschal je Verordnung (Rezeptformular)10
Euro + einen sogenannten "Versichertenanteil" von 10% selbst bezahlen.
Diese "Gebühren" müssen wir in voller Höhe an die Krankenkassen abgeben.
Unter bestimmten Voraussetzungen, die individuell bei der Krankenkasse
erfragt werden sollten, kann man sich von der Zuzahlung befreien lassen.
Die Heilmittelrichtlinien gelten seit 1. Juli 2001 und sind verbindlich
für Ärzte, Therapeuten und gesetzliche Krankenkassen. Ein wichtiger Bestandteil
dieser Richtlinien ist der Heilmittelkatalog in der Fassung vom 01. Juli
2004. Genaue Einzelheiten können unter www.heilmittelkatalog.de/physio erfragt
werden.
Der Heilmittelkatalog enthält alle verordnungsfähige Therapien, die von
den Krankenkassen anerkannt sind. In einem weiteren Katalog befinden sich
die Heilmittel, die von den Krankenkassen nicht anerkannt werden und der
sogenannten "persönlichen Lebensführung" zugeordnet werden.